Legales Unrecht

Baurecht ist kein Recht auf Zerstörung unser aller Lebensraums.
Behörden sind nicht den Bauhaien verpflichtet, sondern der Allgemeinheit
.

Alles ist immer »rechtens«, glaubt man den Bauträgern und den zuständigen Genehmigungsbehörden.
Aber wie kann es »rechtens“ sein, vollkommen wider der Vernunft und ohne Rücksicht auf Mensch und Natur zu handeln?
Unsere Heimat und fremdes Eigentum zu zerstören?

Bereits 1992 gab es die eindeutige Beurteilung durch ein Gemeinde eigenes Gutachten, gar keine neue Bebauung mehr
in Neuwiddersberg zuzulassen.
Unsere Bemühung, eine vollständige Kopie von der Gemeinde zu erhalten, scheiterte, weil man es nicht finden konnte.

Man kann davon ausgehen, dass es gute Gründe dafür gibt.


Fakten und eigene Richtlinien zu ignorieren, beziehungsweise genau konträr zu handeln und dieses Handeln mit dem Baurecht zu rechtfertigen, zeugt zumindest von fehlendem Interesse.

Wie kann eine Gemeinde oder das Landratsamt trotz besseren Wissens, die, mangels eines Bebauungsplanes, ohnehin schon lachsen Bestimmungen immer weiter aufweichen und für immer noch größere Bauten, noch mehr Verkehr und noch mehr Zerstörung in der hochsensiblen Hangsiedlung sorgen?


Ausschließlich für den Gewinn einzelner Bauspekulanten und für im Schnitt 200 Quadratmeter Wohnraum für eine Wohnpartei.

Hunderte alte Bäume wurden in den letzten Jahren diesem Raubbau geopfert, trotz noch geltender Baumschutzgesetze.

Nachbarn, die ihr ganzes Geld und ihre Energie über Jahrzehnte in den Erwerb und Erhalt ihrer Häuser und Gärten investiert haben, müssen vor der Gier von fremden Geschäftemachern kapitulieren, weil innerhalb kurzer Zeit ihr grünes Umfeld, ein intakter alter Buchenwald, zum Kahlschlag und letztlich zu riesigen Betonklötzen verwandelt wird.
Sie selbst tragen seit Jahrzehnten ungezählte Laubsäcke pro Jahr zum Wertstoffhof, weil sie ihre Bäume schätzen oder, und das war ein wirklicher Irrsinn, weil sie ihre Bäume gar nicht fällen durften, während neben ihrem Gartenzaun die alten Riesen wie am Fließband umgeschlagen wurden.
Dieser Missstand hat sich Ende 2018 dann durch Abschaffung des unbequemen Baumschutzgesetzes der schwarzen Mehrheit im Herrschinger Gemeinderat, geklärt.
Leider wieder zugunsten der Zerstörung und Gewinnmaximierung Einzelner.

Pilsenseestraße, Blickrichtung Seemoosweg

Statt die vorhandenen Gesetze zu nutzen, um diesem Unwesen entgegenzuwirken, werden sie einfach abgeschafft.
Das erspart Ärger und räumt den Bauspekulanten die letzten Steine aus dem Weg.
Statt sich an den vorhandenen Richtlinien wie der NATURA 2000 und für Schutzgebiete zu orientieren, geht es nach wie vor ausschließlich um die Gewinninteressen.

Das sagt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu:

„Schutzgebiete dienen maßgeblich dem Erhalt der biologischen Vielfalt. Sie schützen die natürlichen Lebensräume, Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie die natürlichen Ressourcen. Es gibt verschiedene nationale und internationale Schutzgebietstypen, die jeweils eigene, klar definierte Ziele verfolgen und in denen unterschiedliche Schutzvorschriften bestehen…..“
Die Zuständigkeiten reichen – je nach Schutzgebietstyp – von der Bundesregierung (als Vertretung Bayerns gegenüber der EU-Kommission) über die Bayerische Staatsregierung bis zu den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten….

In Bayern hat der Erhalt der biologischen Vielfalt Verfassungsrang.
Nach Art. 141 der Bayerischen Verfassung gehört es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die heimische Fauna und Flora und ihre Lebensräume sowie kennzeichnende Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten und die Denkmäler der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen…..

…..Von den Tieren, Pflanzen und Pilzen, die für die Rote Liste der in Bayern gefährdeten Arten untersucht wurden, sind über 40 Prozent bedroht. 5,7 Prozent seiner Tierarten und 3,5 Prozent seiner Pflanzenarten hat Bayern bereits verloren. Der Rückzug vieler ehemals häufiger Arten aus weiten Landesteilen ist alarmierend…..

Die bayerische Naturschutzpolitik hat in den letzten Jahrzehnten ein umfangreiches Instrumentarium zur Sicherung, Neuschaffung, Pflege und Entwicklung wertvoller Flächen und bedrohter Arten entwickelt. Diese bewährten Instrumente wie BayernNetzNatur, Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegerichtlinien, Artenhilfsprogramme, Naturschutzfonds und Gebietsschutz sind auch unter den verschärften Bedingungen des Klimawandels dazu geeignet, den Verlust der biologischen Vielfalt in Bayern einzudämmen…….“

Wieso finden diese Instrumente in sensiblen, schützenswerten Gebieten keine Anwendung?

Wo ist die Gerechtigkeit und der Schutz des Gesetzes, wenn Rücksichtslosigkeit auch vor den Nachbargrundstücken nicht Halt macht?

Nachbars Bäume sterben, weil ohne Erbarmen Verbundbäume auf den Grundstücksgrenzen gefällt werden, um jeden Zentimeter Boden einzuebnen.

Sich die Gefährdung von Abrutschen durch unkontrollierte Hangabtragungen bei Starkregen extrem erhöht.

Stürme die Umsturzgefahr der immer weniger geschützten alten Bäume massiv erhöht.

Die Bewohner durch die zu großen Baufahrzeuge seit 22 Jahren mit ständiger Verkehrsbehinderung, Zerstörung ihres Eigentums und permanenter Baulärmbelästigung leben müssen.

Wo sind die Rechte der alteingesessenen Bewohner, deren Wände in den alten Häusern nass werden, weil unterirdische natürliche Wasserabläufe im Hang den riesigen Betonwannen für die neuen Keller weichen müssen?

Wer ersetzt die Wertminderung ihrer Grundstücke, die solche Bauten nach sich zieht? Niemand will ein Häuschen im Grünen mit Blick auf eine Betonwand oder Beobachtung durch Nachbarn, die von ihren Trabanten, dank totaler Abholzung und ausladender Dächer, umfassende Einsicht in die anliegenden Grundstücke haben.

Was ist mit den Eigentümern, die in unmittelbarer Nachbarschaft bei ihrem Hausbau an einen Teilbebauungsplan gebunden waren und wegen Zentimetern neue Pläne vorlegen mussten, während drei Meter gegenüber des Weges nun sogar Mindestabstände umgangen werden können?

»Frei stehende« Einfamilienhäuser auf einer Flurnummer zusammen gequetscht werden, um später in zwei aufgeteilt zu werden.

Der Spekulant weiß die schwammige Gesetzeslage natürlich in vollem Umfang auszunutzen und spätestens Starnberg segnet, wie immer, ab.

Und wieso darf sich eine Gemeinde sogar über geltendes Recht hinwegsetzten, wenn es sich um Grundstücke im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet handelt?

Dasselbe gilt für Waldbesitzer und die laschen Forstwirtschaftsgesetze

„Eigentlich sind die Landratsämter und kreisfreie Gemeinden, also die Kreisverwaltungsbehörden, für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis höchstens zehn Hektar zuständig.
Auch zeichnen sie sich als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler verantwortlich. Außerdem sind sie für den Rechtsverordnungserlass über geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Größe von höchstens zehn Hektar zuständig. Für größere Landschaftsbestandteile sind die oberen Naturschutzbehörden verantwortlich.“
(Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/landschaftsschutzgebiet#landschaftsschutzgebiet-rechtliche-grundlage)

Dennoch haben die Waldeigentümer praktisch freie Hand, was die Abholzung ihre Waldgrundstücke betrifft. Auch in Landschaftsschutzgebieten.
Lediglich Schneisen müssen aufgeforstet werden. Was eine Schneise ist, wird nicht definiert.
Klimawandel zum Trotz.

November 2022, privater Wald im Landschaftsschutzgebiet. Innerhalb zwei Tagen wurden über hundert Bäume auf einer Fläche von rund drei Fußballfeldern geschlagen.

Schneisen, die, wie im Herbst 2017, dafür sorgen, dass die verbliebenen Bäume starken Stürmen nicht mehr standhalten.
Nur am Rande sei erwähnt, dass dabei auch der Weg durch den Wald nach Herrsching und Andechs, die sichere Abkürzung, die gesamt Neuwiddersberg nutzte, unwegsam gemacht wurde.

Rücksichtslose Strategie der Eigentümer, um den Außenbereich zu Bauland zu machen? Denn niemand kann 2022 dieses unsensible Vorgehen noch als forstwirtschaftliche Maßnahme zur Pflege des Waldes deklarieren.
Die Steine blockieren zudem eine der wenigen Ausweichmöglichkeiten am Berg und den einzigen Halteplatz für Fahrzeuge in diesem Abschnitt. Nicht nur sind sie sehr störend, sondern optisch auch deplatziert und sie stellen gerade im Winter eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Letztlich dienen sie einzig den Besitzern, um ihrem Ärger sichtbar Luft zu machen, weil sie den geschützten Wald keiner weiteren Bebauung im ohnehin überlasteten Ort opfern dürfen.

Nach jahrelanger Abholzung der großen Bäume im Landschaftsschutzgebiet südlich von Neuwiddersberg (Weinberg).
Diesen Schaden richtete der Sturm 2017 im verbliebenen Wald an.

Mehr dazu

Bis heute wurde der Wald nicht aufgeforstet und sich selbst überlassen. Das zuständige Forstamt hält es für unmöglich, mit schweren Maschinen an das Gebiet heranzukommen. Dabei ist die Einfahrt mehr als doppelt so breit, wie die Einfahrt in den Seemoosweg ein paar Meter weiter, der seit Jahren von Kränen, Baggern und 40 Tonnern heimgesucht wird.

Das sagt das Forstamt dazu: Artikel des Münchner Merkur

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